Als durch das Land NRW anerkannter Betreuungsdienst rechnen wir pro angefangener Stunde 32,50 Euro mit Ihrer Pflegekasse ab, soweit Sie einen Leistungsanspruch haben. An- und Abfahrtzeiten werden dabei mit berücksichtigt. 

Ob Sie einen Anspruch haben und wie hoch dieser ist klären wir kostenlos für Sie im Vorfeld.

Auch bei der Antragstellung stehen wir Ihnen kostenlos zur Verfügung.

Ihr Pflegegeld bleibt unangetastet.

Darüber hinaus können Sie unsere Dienste natürlich auch unabhängig davon in Anspruch nehmen und steuerlich geltend machen. 

Steuervorteil für haushaltsnahe Dienste: Seit dem 01.01.2009 können Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen, für Pflege- und Betreuungsleistungen sowie Gartenpflege bis zu einer Höhe von 20.000 EUR im Jahr steuermindernd geltend gemacht werden. Bis zu 20% der Rechnungssumme, maximal 4.000 EUR, können direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen werden. Bedingung ist, dass Sie die Rechnung per Überweisung begleichen und sie zusammen mit den Überweisungsbelegen aufbewahren.